Erbrecht Köln RA Benden Erbrecht Anwaltskanzlei Benden

Die Identifizierung als Erbe

Ist eine Person durch Testament namentlich als Erbe bestimmt reicht das Testament zur Vorlage beim zuständigen Nachlassgericht zur Identifizierung des Erben, um einen Erbschein beantragen zu können. (OLG Köln – Beschluss vom 14.09.2022 – 2 Wx 190/22)

Welche Voraussetzung sind an die Ausstellung eines Erbscheins geknüpft?

Der Erbschein dient zum Nachweis der Erbenstellung. Dieser wird per Antrag beim zuständigen Nachlassgericht angefordert.

Dem Antrag sind dabei folgende Dokumente beizufügen

  • Eidesstaatliche Versicherung
  • Personalausweis des Antragsstellers
  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Testament (falls vorhanden)
  • ggf. Geburts- und Sterbeurkunde aller Erben oder vorverstorbener Erben

Nachdem der Antrag beim Nachlassgericht zugegangen ist, überprüft das Nachlassgericht die Angaben, auf die der Antragssteller seine Erbenstellung stützt. Begründet sich das Erbrecht auf Grundlage eines Testamentes, prüft das Nachlassgericht zudem das Testament auf seine formelle Gültigkeit.

Der Fall

Im vorliegenden Fall verfasste die spätere Erblasserin ein handschriftliches Testament in dem sie ihren Sohn als Alleinerben einsetzte. Die Erblasserin setzten ihren Sohn dabei wörtlich als „Sohn“ mit Vor- und Nachnamen und dem Geburtsdatum als Erben ein. Nachdem die Erblasserin verstorben war, beantragte der Sohn die Erteilung des Erbscheins beim zuständigen Nachlassgericht.

Nachlassgericht fordert beglaubigte Geburtsurkunde

Den Antrag zur Erteilung des Erbscheins stützte der Sohn auf Grundlage des Testamentes. Das Testament allein reichte dem Nachlassgericht zur Legitimation der Erbenstellung des Sohnes nicht aus. Das Nachlassgericht forderte anschließend vom Sohn eine beglaubigte Geburtsurkunde, um eine ausreichende Identifizierung vornehmen zu können.

Antrag auf Erteilung eines Erbscheins wird abgewiesen

Der Sohn weigerte sich und verwies abermals auf das Testament, welches ihn aus seiner Sicht eindeutig als Erben auswies. Daraufhin wies das Nachlassgericht den Antrag ab. Die Erteilung eines Erbscheins sei nicht möglich, wenn durch mangelnde Vorlage einer Identifizierungsurkunde die Erbschaft nicht nachgewiesen werden könne. Dagegen legte der Sohn Beschwerde zum OLG ein.

Testament im vorliegenden Fall ausreichend

Das OLG sah in der Abweisung durch das Nachlassgericht einen Fehler. Der Sohn sei ausreichend genug im Testament der Erblasserin beziffert worden. Vor- und Nachname, wie zusätzlich das Geburtsdatum, seien ausreichend um den Sohn als Alleinerben identifizieren zu können. Für das OLG seien auch dadurch keine höheren Anforderungen an die Identifizierung zu stellen, dass der Erbe im Testament als „Sohn“ betitelt wurde. Der Verwandtschaftsgrad ob tatsächlich bestehend oder nicht, sei im Rahmen der Erbeinsetzung für die Erbenstellung nicht von Bedeutung.

Im Ergebnis hob das OLG den Beschluss des Nachlassgerichts auf und dem Sohn wurde der beantragte Erbschein erteilt.

Der Benden-Erbrechts-Blog hat verwandte Beiträge gefunden.

Bitte wählen Sie zuerst Ihre Kategorie (Erbrecht oder Unternehmensübergabe):

  • Alle
  • Allgemein
  • Erbrecht

Kein sittenwidriges Testament: Berufsbetreuer wird zum Alleinerben

Wird ein Berufsbetreuer von seinem Betreuten in einem Testament begünstigt, ist das Testament per se nicht sittenwidrig und verstößt nicht gegen ein gesetzliches Verbote nach § 134 BGB.

Pflichtteilsstrafklausel: Erben unter einer Bedingung

Wer erbt oder als Erbe in Frage kommt, muss bisweilen Bedingungen der Testierer akzeptieren.
Das kann auch das Erben einer Immobilie erheblich erschweren.

Bestehendes Mietverhältnis nach dem Erbfall: Vermieterin beantrag Einsetzung eines Nachlasspflegers

Einem Nachlassgläubiger steht nach § 1961 BGB der Anspruch auf Einsetzung eines Nachlasspflegers zu, wenn die Erben unbekannt sind und eine Abwicklung der Nachlassverbindlichkeiten unterbleibt.

Gewöhnlicher Aufenthaltsort des Erblassers in Thailand

Hielt sich der Testierer überwiegend in einem anderen Land auf, gilt das Recht dieses ausländischen Landes.
Gelegentliche Besuche in Deutschland ändern das nicht.

Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten ist begrenzt

Der Pflichtteilsberechtigte hat grundsätzlich gegen den Erben einen Anspruch auf Auskunft über den Nachlass, um seinen eigenen Pflichtteil bestimmen zu können.
Doch das hat Grenzen.

Wie kann man die Beendigung einer Testamentsvollstreckung nachweisen?

Um einen Testamentsvollstreckervermerk aus dem Grundbuch zu löschen, müssen die Erben bestätigen können, dass die angeordnete Testamentsvollstreckung beendet wurde.

Pflege einer Erblasserin mindert nicht den Pflichtteilsanspruch

Pflegt ein Alleinerbe die Erblasserin über eine lange Zeit, wirkt sich dieser Umstand nicht zwingend pflichtteilsmindernd auf enterbte Pflichtteilsberechtigte aus.

Auskunftsanspruch gegen einen Erbenermittler

Ein potenzieller Erbe kann mit einem Erbenermittler einen Geschäftsbesorgungsvertrag schließen und dessen Dienste in Anspruch nehmen.

Kann ein Testament nur für einen Tag errichtet werden

Erbfolgen innerhalb eines Testaments mit den Worten „Für den Fall, das ich heute tödlich verunglücke“ einzuleiten führt nicht dazu, dass Testamente lediglich für den genannten Tag gelten.