Erbrecht Köln RA Benden Erbrecht Anwaltskanzlei Benden

Dürfen Ärzte als Erben ihrer Patienten begünstigt werden?

Ein Verstoß gegen die ärztliche Berufsordnung (§ 32 BO-Ä) führt nicht zur Unwirksamkeit der Erbeinsetzung eines Arztes.
(OLG Frankfurt – Beschluss vom 21.12.2023 – 21 W 91/23)

Der Fall

Im vorliegenden Fall setzte eine Erblasserin ihren langjährig behandelnden Hausarzt als Erbe in ihrem Testament ein. Es stellte sich in der Folge die Frage, ob diese Erbeinsetzung überhaupt wirksam ist.

Hausarzt wird als Erbe eingesetzt

Die Erblasserin war zum Todeszeitpunkt bereits verwitwet und hatte keine Kinder. In ihrem Testament, welches sie kurz vor ihrem Tod errichtete, setzte sie neben vier weiteren Erben auch ihren Hausarzt als Erbe ein. Alle Erben wurden zu gleichen Teilen (1/5) begünstigt. In dem Testament hatte der Hausarzt selbst schriftlich festgehalten, dass die Erblasserin zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierfähig gewesen war. Nach dem Tod der Erblasserin beantragte der Hausarzt mit weitern Erben einen Erbschein.

Verstößt die Erbeinsetzung gegen § 32 BO-Ä?

Gegen diesen Antrag legte eine weitere Miterbin mit Bezug auf § 32 der ärztlichen Berufsordnung (BO-Ä) Widerspruch ein. Nach der Norm aus der ärztlichen Berufsordnung, ist es behandelnden Ärzten nicht gestattet Geschenke oder andere Vorteile von den Patientinnen und Patienten anzunehmen, wenn dadurch der Eindruck erweckt wird, dass die ärztliche Entscheidung beeinflusst wird. Das Nachlassgericht sah dies problematisch und wies den Erbscheinsantrag des Hausarztes mit der Begründung ab, dass die Erbeinsetzung zu seinen Gunsten unwirksam sei. Gegen diese Entscheidung legte der Arzt Beschwerde zum Oberlandesgericht ein.

Schutz der Testierfreiheit nach Art. 14 I GG

Das Oberlandesgericht machte deutlich, dass ein Verstoß gegen § 32 BO-Ä strikt von der Nichtigkeit des Testamentes zu trennen sei. Art 14 I GG schützt die Testierfreiheit jeder natürlichen Person. Würde die Vorschrift des § 32 I S. 1 BO-Ä dahingehend ausgelegt werden, dass ein Verstoß zu der Nichtigkeit des Testamentes führt, würde dies einem Testierverbot gleichkommen. Eine solche Schlussfolgerung würde einen unangemessenen Eingriff darstellen und entgegen dem Grundgesetz stehen.

Rechtsbeschwerde möglich

Die Entscheidung des Nachlassgerichts wurde aufgehoben und der Beschwerde des Hausarztes stattgegeben. Zur weiteren Behandlung dieser rechtlichen Problematik lies das Oberlandesgericht den Weg zum BGH offen.

Der Benden-Erbrechts-Blog hat verwandte Beiträge gefunden.

Bitte wählen Sie zuerst Ihre Kategorie (Erbrecht oder Unternehmensübergabe):

  • Alle
  • Allgemein
  • Erbrecht

Kein sittenwidriges Testament: Berufsbetreuer wird zum Alleinerben

Wird ein Berufsbetreuer von seinem Betreuten in einem Testament begünstigt, ist das Testament per se nicht sittenwidrig und verstößt nicht gegen ein gesetzliches Verbote nach § 134 BGB.

Pflichtteilsstrafklausel: Erben unter einer Bedingung

Wer erbt oder als Erbe in Frage kommt, muss bisweilen Bedingungen der Testierer akzeptieren.
Das kann auch das Erben einer Immobilie erheblich erschweren.

Bestehendes Mietverhältnis nach dem Erbfall: Vermieterin beantrag Einsetzung eines Nachlasspflegers

Einem Nachlassgläubiger steht nach § 1961 BGB der Anspruch auf Einsetzung eines Nachlasspflegers zu, wenn die Erben unbekannt sind und eine Abwicklung der Nachlassverbindlichkeiten unterbleibt.

Gewöhnlicher Aufenthaltsort des Erblassers in Thailand

Hielt sich der Testierer überwiegend in einem anderen Land auf, gilt das Recht dieses ausländischen Landes.
Gelegentliche Besuche in Deutschland ändern das nicht.

Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten ist begrenzt

Der Pflichtteilsberechtigte hat grundsätzlich gegen den Erben einen Anspruch auf Auskunft über den Nachlass, um seinen eigenen Pflichtteil bestimmen zu können.
Doch das hat Grenzen.

Wie kann man die Beendigung einer Testamentsvollstreckung nachweisen?

Um einen Testamentsvollstreckervermerk aus dem Grundbuch zu löschen, müssen die Erben bestätigen können, dass die angeordnete Testamentsvollstreckung beendet wurde.

Pflege einer Erblasserin mindert nicht den Pflichtteilsanspruch

Pflegt ein Alleinerbe die Erblasserin über eine lange Zeit, wirkt sich dieser Umstand nicht zwingend pflichtteilsmindernd auf enterbte Pflichtteilsberechtigte aus.

Auskunftsanspruch gegen einen Erbenermittler

Ein potenzieller Erbe kann mit einem Erbenermittler einen Geschäftsbesorgungsvertrag schließen und dessen Dienste in Anspruch nehmen.

Kann ein Testament nur für einen Tag errichtet werden

Erbfolgen innerhalb eines Testaments mit den Worten „Für den Fall, das ich heute tödlich verunglücke“ einzuleiten führt nicht dazu, dass Testamente lediglich für den genannten Tag gelten.